Statuten des Karateclubs Shotokan Winterthur
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| 1. Name, Zweck, Sitz |
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1.1
1.2
1.3 |
Der Karateclub Shotokan ist ein Verein im Sinne
von Art. 60 ff. ZGB. Er ist Mitglied im Swiss Karate Do
Renmei (SKR) und ist der Japan Karate Association (JKA) angeschlossen.
Der Sitz des Karateclubs Shotokan ist Winterthur.
Er bezweckt die Ausübung und Förderung des Karate.
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| 2. Haftung |
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Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet
nur das Vereinsvermögen. Insbesondere ist eine Haftung
der Mitglieder über die festgesetzten Beiträge hinaus
ausgeschlossen.
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| 3. Mitglieder |
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3.1 |
Mitgliederkategorien |
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3.1.1
3.1.2 |
Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und
Ehrenmitgliedern.
Für Kinder gelten bis zum 31.12. jenes Jahres, in dem
sie 14 Jahre alt werden, besondere
Bestimmungen.
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3.2 |
Aufnahme |
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Über die Aufnahme von Aktivmitgliedern entscheidet
der Vorstand aufgrund einer schriftlichen Bewerbung. Für
Jugendliche unter 16 Jahren ist die schriftliche Zustimmung
des gesetzlichen Vertreters notwendig. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs
ist nicht zu begründen.
Langjährige Mitglieder, die sich um den Verein besonders
verdient gemacht haben, können durch die Generalversammlung
zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Als Passivmitglieder können durch den Vorstand jene
Personen aufgenommen werden, die den Verein in irgendeiner
Weise unterstützen.
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3.3 |
Austritt |
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Der Austritt kann jederzeit auf den 30.6. und
den 31.12. erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt
werden. Bis zum Austrittsdatum hat der Austretende sämtliche
ihm auferlegten Pflichten zu erfüllen.
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3.4 |
Ausschluss |
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Mitglieder, die ihren statutarischen Pflichten
nicht nachkommen oder dem Ansehen des Vereins durch ihr Verhalten
in irgendeiner Weise schaden, können vom Vorstand verwarnt
oder ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
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3.5 |
Rechte der Mitglieder |
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3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4 |
Aktivmitglieder (ohne Kinder)
dürfen an allen vom Verein organisierten Trainings- und
anderen Anlässen teilnehmen.
sind an der Generalversammlung stimm- und wahlberechtigt.
Kinder
dürfen an allen vom Verein für ihre Altersgruppe
organisierten Trainings- und anderen Anlässen
teilnehmen.
sind an der Generalversammlung - vertreten durch einen Elternteil
- mit einer halben Stimme
stimm- und wahlberechtigt. Sind mehrere Kinder innerhalb einer
Familie Mitglied, kann pro
Familie höchstens ein Stimm- und Wahlrecht ausgeübt
werden.
Passivmitglieder
dürfen an den vom Verein organisierten gesellschaftlichen
Anlässen teilnehmen.
haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten der Aktivmitglieder,
sind aber von der Entrichtung
des Mitgliederbeitrags befreit.
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3.6 |
Pflichten der Mitglieder |
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3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4 |
Die Mitglieder unterstützen den Verein bei der Verfolgung
seines Zwecks. Sie haben seine
Interessen in guten Treuen zu wahren und die Vereinsbeschlüsse
zu befolgen.
Die Mitglieder haben den von der Generalversammlung festgesetzten
jährlichen Mitgliederbetrag zu
bezahlen. Wird für ein Jahr kein Mitgliederbeitrag festgesetzt,
ist der zuletzt bestimmte geschuldet.
Die Generalversammlung kann aufgrund sachlich vertretbarer
Gründe für verschiedene Mitglieder
oder Mitgliederkategorien unterschiedlich hohe Beiträge
festsetzen (z.B. Schüler, Lehrlinge, Studenten).
Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Beiträge pünktlich
und im Voraus zu bezahlen. Verzug hat auf
Anordnung des Vorstandes eine Trainingssperre zur Folge.
Mitglieder, die infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst
und ähnlichen Gründen das Training während
mindestens einen Monat nicht besuchen können, werden
aufgrund eines schriftlichen Gesuches
anteilsmässig von der Beitragspflicht befreit.
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| 4. Organisation |
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4.1 |
Generalversammlung |
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4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.1.7 |
Die Generalversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
Sie besteht aus den Aktivmitgliedern,
den Kindern sowie den Ehrenmitgliedern. Passivmitglieder sind
als Gäste zur Teilnahme berechtigt.
Sie findet alljährlich am Anfang des Jahres statt.
Der Generalversammlung fallen folgende Aufgaben zu:
a) Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes, des Berichts
der Rechnungsrevisoren und
der Jahresrechnung.
c) Entlassung des Vorstandes und der übrigen Organe des
Vereins.
d) Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge.
e) Beschlussfassung über Statutenänderungen.
f) Behandlung von Geschäften, die aufgrund anderer Statutenbestimmungen
in die Kompetenz der Generalversammlung fallen.
Die Einladung hat schriftlich durch den Vorstand mit Angabe
der Traktandenliste spätestens 14 Tage
vor der Generalversammlung an jedes Mitglied zu erfolgen.
Jede ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist
beschlussfähig.
Bei allen Abstimmungen entscheidet das relative Mehr. Bei
Stimmengleichheit entscheidet der Präsident durch Stichentscheid.
Bei Wahlen gilt das relative Mehr.
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4.2 |
Vorstand |
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4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6 |
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Aktivmitgliedern:
Präsident
Chef Technik
Chef Finanzen
Der Vorstand wird von der ordentlichen Generalversammlung
auf ein Jahr gewählt. Er ist wiederholt
wählbar. Ein ausscheidendes Mitglied kann der Vorstand
für den Rest der Amtsdauer von sich aus
ersetzen.
Dem Vorstand obliegt die Leitung und Vertretung des Vereins.
Er entscheidet in allen
Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung
vorbehalten sind und hat
insbesondere folgende Aufgaben:
a) Führung der laufenden Geschäfte und Organisation
des Vereins.
b) Verwaltung der finanziellen Mittel, Erstellung des Budgets
und Organisation des
Rechnungswesens.
c) Vorbereitung der Generalversammlung und Vollzug der Beschlüsse
derselben.
d) Erstellen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zu
Handen der ordentlichen Generalversammlung.
Der Vorstand kann die Ausführung einzelner Aufgaben oder
Funktionen an Vorstandsmitglieder
oder Dritte delegieren.
Über das Post- und das Bankkonto können der Chef
Finanzen und der Präsident je einzeln verfügen.
Der Vorstand erstattet der ordentlichen Generalversammlung
alljährlich einen Bericht.
Der Vorstand ist von der Beitragspflicht befreit. Vorstandsmitglieder
können zusätzlich honoriert werden.
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4.3 |
Rechnungsrevisoren |
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4.3.1
4.3.2 |
Die Generalversammlung wählt zwei Personen für
die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist
unzulässig. Revisoren dürfen nicht dem Vorstand
angehören.
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung des Clubs und
die Rechnungsführung durch den Chef
Finanzen und legen der ordentlichen Generalversammlung einen
schriftlichen Bericht vor. Sie haben
das Recht, jederzeit unangemeldet Kontrollen vorzunehmen.
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4.4 |
Administrative Mitarbeiter(in) |
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Der Präsident kann ein Mitglied zur administrativen
Unterstützung/Entlastung des Vorstandes als administrativen
Mitarbeiter einsetzen. Administrative Mitarbeiter sind von
der Beitragszahlung befreit. Das betreffende Mitglied kann
zusätzlich honoriert werden.
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| 5. Training |
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5.1
5.2 |
Der Chef Technik bestimmt die Trainer und legt
die Trainingsordnung fest.
Der Trainer leitet die Trainingsstunden. Die Ranghöchsten
stehen ihm dabei zur Seite. Bei Abwesenheit des Trainers leitet
der Ranghöchste das Training.
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| 6. Finanzen |
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6.1
6.2
6.3 |
Die Bestimmung der Mitgliederbeiträge
und ähnliche grundlegenden finanzielle Entscheidungen
obliegen der Generalversammlung.
Der Mitgliederbeitrag muss jährlich im Voraus bezahlt
werden.
Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.
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| 7. Versicherung |
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Versicherungen sind Sache der einzelnen Mitglieder.
Der Verein übernimmt keine Verantwortung für Unfälle,
Verluste von persönlichen Gegenständen etc. während
irgendwelchen Veranstaltungen.
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| 8. Statutenänderungen |
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Statutenänderungen können nur in
einer Generalversammlung durch 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
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| 9. Liquidation |
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Wird die Auflösung des Vereins beschlossen,
so führt der Vorstand gemäss Generalversammlungsbeschluss
die Liquidation durch, sofern die Generalversammlung keine
andere Stelle bestimmt.
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| 10. Inkrafttreten |
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Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch
die ordentliche Generalversammlung vom 13. April 2002 in Kraft
und ersetzen die Bestimmungen vom 7. April 2001.
Winterthur, 13. April 2002
Roland Büchi, Präsident
Juan Ortiz, Chef Technik
Mike Bosshardt, Chef Finanzen |
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